Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Was sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin?

Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. ...mehr

Wie kann ich den Beschäftigungsbonus nutzen?

Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt. ...mehr

Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können. ...mehr

Wie sind die Kosten für die Ordinationshomepage abschreibbar?

Beauftragen Sie eine Werbeagentur mit der Erstellung einer neuen Website für Ihre Ordination, so sind die Anschaffungskosten nicht sofort zur Gänze absetzbar. ...mehr

Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation

Der Patient, als klagende Partei, vereinbarte einen Operationstermin, nachdem die medizinischen Möglichkeiten und Alternativen mit dem behandelnden Arzt besprochen wurden. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2017

Im Herbst 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?

Illustration

Nach dem Einkommensteuergesetz können Kinderbetreuungskosten bis maximal € 2.300,00 pro bis zu 10-jährigem Kind als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Betreuung in einer öffentlichen oder privaten (entsprechend landesgesetzlichen Vorschriften) institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, die keine haushaltszugehörige Angehörige ist, erfolgt.

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps (hier: Schwimm- und Fußballcamp) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.

Das Finanzamt hatte zuvor solche Kosten als nicht abzugsfähig eingeordnet, weil bei den Kursen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung und nicht die Kinderbetreuung im Vordergrund stehen würde und Unterrichtskosten (etwa Kosten für Musikunterricht bzw. Fußballtraining) eben nicht unter Kinderbetreuungskosten fielen.

Das Bundesfinanzgericht erkannte, dass es sich bei diesen Ferienkursen, die regelmäßig eine Woche dauern und bei denen die Kinder den ganzen Tag über betreut werden, um eine „ausschließliche“ Kinderbetreuung in der Ferienzeit handle, bei denen die Betreuungskomponente eben ein wesentlicher Bestandteil des betreffenden „Kurses“ sei. Dass im Programm der Camps ein pädagogisch sinnvolles Bewegungsangebot für die Kinder (täglich drei Stunden Schwimmen und Fußballspielen) beinhaltet war, stehe einer Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung nicht entgegen.

Stand: 1. September 2017

Bild: Dusan Kostic - Fotolia.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK