Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Welche Änderungen bringt die geplante Steuerreform 2020 für Ärzte?

Die beiden ehemaligen Regierungsparteien haben einen Antrag im Nationalrat eingebracht, mit dem doch noch wesentliche Teile der geplanten Steuerreform 2020 bis zur Wahl Ende September beschlossen werden sollen. ...mehr

Welche Neuerungen gibt es beim Bezahlen der Steuern?

Entrichtung von Einkommensteuervorauszahlung per Lastschriftmandat seit 1. Juli 2019 möglich ...mehr

Kann die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?

Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. ...mehr

Welche betrieblichen Versicherungen sind Betriebsausgaben der Arztordination?

Bei Versicherungen, die den Betrieb der Arztpraxis betreffen, sind die Prämienzahlungen in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. ...mehr

Steuerliche Stellung von Praxisvertretern

Schließen also Vertretungsärzte eigene Behandlungsverträge mit den Patienten, treten für ein Dienstverhältnis sprechende Gesichtspunkte bei einem solchen Tätigwerden in den Hintergrund. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2019

Im Herbst 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Kann die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?

Illustration

Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Das Einkommensteuergesetz führt unter anderem explizit Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung an, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.

Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschalbetrages von € 110,00 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt, ein Selbstbehalt ist nicht zu berücksichtigen.

Die Lohnsteuerrichtlinien konkretisieren dies wie folgt:

Der Pauschalbetrag steht pro angefangenem Kalendermonat der Berufsausbildung zu, auch während der Schul- und Studienferien. Bei mehreren Unterhaltspflichtigen steht der Pauschalbetrag im Verhältnis der Kostentragung für die Berufsausbildung zu.

Der Pauschalbetrag kann nicht angesetzt werden, wenn dieser Schulbesuch oder dieses Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule oder Universität absolviert werden kann.

Voraussetzung ist, dass die Absicht besteht, durch ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen und die vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen (z. B. ein erfolgreicher Abschluss innerhalb der doppelten festgelegten Studiendauer).

Eine Verordnung regelt, dass Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liegen. Bei kürzeren Entfernungen gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:

  • Die Fahrzeit für die einfache Fahrt beträgt mehr als je eine Stunde,
  • die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort ist zeitlich nicht zumutbar,
  • Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, bewohnen für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort (beispielsweise eine Unterbringung in einem Internat).

Stand: 27. August 2019

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK