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Steuernews für Ärzte

Was sind Betriebsausgaben der Ordination?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können im Rahmen ihrer Gewinnermittlung Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. ...mehr

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. ...mehr

Der erste Eindruck: Der Empfangsbereich der Ordination

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. ...mehr

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets für Ordinationsmitarbeiter steuerlich begünstigt?

Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. ...mehr

Pensionierte Ärzte: Steuerliche Begünstigung und COVID-19-Pandemie

Wenn der Arzt das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, so steht ihm ein ermäßigter Einkommensteuersatz zu. ...mehr

Arzthaftung – Patientin stürzt vor Ordination

Den Facharzt trifft die Pflicht für einen gefahrlosen Zu- und Abgang zur Ordination zu sorgen. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2021

Almabtrieb der Lipizzaner, Gartensommer und Osterfestspiele Salzburg im Herbst ...mehr

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

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Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen des Jahres 2020

Ab 1.10. beginnt üblicherweise die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Wenn eine Einkommensteuernachzahlung droht, wäre eine Anzahlung auf die Steuerzahlung zu leisten, um der Verzinsung zu entgehen.

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sieht aber vor, dass von einer Vorschreibung von Anspruchszinsen des Veranlagungsjahres 2020 abzusehen ist.

Stand: 30. August 2021

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

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