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Steuernews für Ärzte

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Eine Gruppenpraxis kann nur von mind. zwei Personen, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind, gebildet werden. ...mehr

Was ändert sich ab Juli?

4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum. ...mehr

Sonderklassegebühren bei Ärzten

Ärzte, die Patienten behandeln, die in einer höheren Verpflegungsklasse versichert sind, erhalten im Regelfall eine Sondergebühr. ...mehr

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. ...mehr

Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden

Angestellte Ärzte müssen freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten der jeweiligen Landesärztekammer melden. ...mehr

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. ...mehr

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. Der Regierung wurde eine Frist zur Reparatur bis Ende Mai 2014 eingeräumt. Am 20.05.2014 wurde daher eine Neuregelung beschlossen.

Unterschied zwischen neuer und alter Regelung

Es wird nun lediglich danach unterschieden, ob der Erwerb innerhalb der Familie erfolgt oder außerhalb. Nach der alten Regelung war ausschlaggebend, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Innerhalb der Familie

Alle Übertragungen innerhalb der Familie werden begünstigt besteuert – egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert (maximal jedoch 30 % des gemeinen Wertes) – Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft.

Der Steuersatz beträgt 2 %.

Außerhalb der Familie

Als Bemessungsgrundlage dient künftig der Kaufpreis bzw. bei unentgeltlichen Übertragungen der gemeine Wert (ausgenommen bestimmte Anteilsübertragungen von Gesellschaften).

Tipp: Planen Sie eine Liegenschaft zu verschenken oder zu verkaufen? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir finden die ideale Lösung für Sie!

Stand: 27. Mai 2014

Bild: schibilla - Fotolia.comSTEUERTERMINE

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