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Steuernews für Ärzte

Wann steht dem Arzt das große Pendlerpauschale zu?

Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. ...mehr

Welche Ausgaben darf ein Arzt als Betriebsausgaben absetzen?

Selbständige Ärzte, z. B. mit einer eigenen Praxis, können Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. ...mehr

Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?

Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei. ...mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. ...mehr

Steht einem Stationsarzt in einem orthopädischen Spital eine steuerfreie Gefahrenzulage zu?

Einem teilzeitbeschäftigten Stationsarzt in einem orthopädischen Spital in Wien wurde eine Infektionszulage nicht als steuerfrei anerkannt. ...mehr

Patientenverfügung

Das Patientenverfügungsgesetz wurde im Jahr 2006 beschlossen. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2016

Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Außergewöhnliche Belastungen

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Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Sie sind grundsätzlich im Wege der Steuerveranlagung in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung die Steuerbemessungsgrundlage mindert, darf sie unter kein Abzugsverbot fallen und muss drei Voraussetzungen erfüllen:

Die Belastung muss

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Bei manchen Aufwendungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen (z. B. bei Krankheits- und Begräbniskosten). Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.

Einkommen Höchstbeitrag jährlich
bis zu € 7.300,00 6 %
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 8 %
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 10 %
mehr als € 36.400,00 12 %

Hinweis: Dieser Selbstbehalt verringert sich unter gewissen Voraussetzungen, wenn z. B. dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.

Kein Selbstbehalt

Bei folgenden Aufwendungen wird z. B. kein Selbstbehalt abgezogen: Katastrophenschäden, auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschale), Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderbetreuungskosten (maximal € 2.300,00 pro Kind). Spezielle Regelungen gelten auch bei Behinderung.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: cacaroot - Fotolia.com

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