Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Was ändert sich bei den Steuern für Pendler und Familien?

Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Pendlereuro werden erhöht ...mehr

Die Registrierkasse in der Arztpraxis: Was ist beim laufenden Betrieb zu beachten?

Vorgangsweise bei Ausfall und Außerbetriebnahme, Kontrollbelege, Sicherungen ...mehr

Sind Studienreisen bei Angestellten als Werbungskosten abzugsfähig?

Die Lohnsteuerrichtlinien sehen hier strenge Voraussetzungen ...mehr

Heimreise aus dem Urlaub: Steuern an der Grenze?

Reisen Sie aus einem EU-Mitgliedstaat ein oder aus einem Drittstaat? ...mehr

Haftung wegen Wechsel des zugesagten Operateurs

Operation des betroffenen Patienten durch Assistenzarzt ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2022

Kulturveranstaltungen - Sommer 2022 ...mehr

Heimreise aus dem Urlaub: Steuern an der Grenze?

Illustration

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden – siehe BMF-App). Achtung: Das Vereinigte Königreich von Großbritannien gilt seit 1.1.2021 als Nicht-EU-Staaten.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind unter anderem außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden übersteigen, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.

Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren und viele weitere detaillierte Informationen und Beschränkungen je Land, aus dem man einreist, finden Sie in der App des Finanzministeriums – der BMF-App.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: beeboys - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK