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Steuernews für Klienten

Wie sind Weihnachtsgutscheine von der Lohnsteuer befreit?

Arbeitgeber können Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer ausgeben. ...mehr

Sind COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen aus 2021 steuerfrei?

Auf Grund der COVID-19 Krise sollen bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen auch 2021 steuerlich begünstigt werden. ...mehr

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (5%) läuft zum Jahresende aus: Was ist zu tun?

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% gilt in diversen Bereichen befristet bis 31. Dezember 2021. ...mehr

Was ändert sich bei Ausfallbonus, Verlustersatz und Fixkostenzuschuss?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website diverse Informationen veröffentlicht. ...mehr

Was ändert sich bei der Kurzarbeit durch den neuen Lockdown?

Die Sozialpartner haben sich auf einige Änderungen zur Kurzarbeit auf Grund des Lockdowns geeinigt. ...mehr

Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?

Ein Gesetzesentwurf sieht Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor. ...mehr

Was ändert sich beim Härtefall-Fonds?

Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert. ...mehr

Was regelt die neue Restrukturierungsordnung?

In Österreich wurde nun die Restrukturierungsordnung (ReO) rückwirkend mit 17.7.2021 in Kraft gesetzt. ...mehr

Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig. ...mehr

Wird die Lieferfrist der NoVA-Übergangsregelung verlängert?

Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer. ...mehr

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2022

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. ...mehr

Haben Sie einen Plan für das Onboarding von neuen Mitarbeitern?

Kommt ein neuer Mitarbeiter ins Unternehmen, so kann der Start und die notwendige Einarbeitung den laufenden Betrieb des Unternehmens doch empfindlich stören. ...mehr

Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

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Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an bestimmte Einrichtungen.

Welche Spenden sind begünstigt?

Begünstigt sind Spenden zum Beispiel an:

  • bestimmte Organisationen, die Forschungsaufgaben durchführen oder auf wissenschaftlicher oder künstlerischer Basis Lehraufgaben für Erwachsene übernehmen (beispielsweise Universitäten) oder
  • bestimmte Organisationen, die ausdrücklich im Gesetz genannt sind, wie z. B. Nationalbibliothek, bestimmte Museen oder
  • freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände.

Daneben sind auch Spenden abzugsfähig, die an bestimmte Organisationen geleistet werden, aber nur, wenn diese einen aktuellen Spendenbegünstigungsbescheid des BMF besitzen. Darunter fallen z. B. Spenden an

  • bestimmte Organisationen
  • die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben
  • die sich einsetzen bzw. Spenden sammeln für mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe, den Schutz der Umwelt, Natur- oder Artenvielfalt und bestimmte Tierheime
  • zwecks Durchführung von allgemein zugänglichen künstlerischen Tätigkeiten, die der österreichischen Kunst und Kultur dienen, sowie der allgemein zugänglichen Präsentation von Kunstwerken.

Auch Zuwendungen

  • zwecks ertragsbringender Vermögensausstattung an eine gemeinnützige privatrechtliche Stiftung (oder an eine vergleichbare Vermögensmasse)
  • aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung

können unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe abzugsfähig sein.

Eine Liste der begünstigten Einrichtungen ist auf der BMF-Website zu finden.

Betriebliche Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen können grundsätzlich bis zur Höhe von maximal 10 % des Gewinns des aktuellen Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Beträge können allenfalls noch als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Spenden aus dem Betriebsvermögen sind von den Spenderorganisationen nicht automatisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerpflichtige muss dafür Sorge tragen, dass eine Datenübermittlung nicht erfolgt. Die Spende ist im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen und in der Steuererklärung entsprechend einzutragen. 

Spenden als Sonderausgaben

Spenden können grundsätzlich nur als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn dem Empfänger der Vor- und Zuname und der Geburtstag des Spenders bekannt gegeben werden und von der empfangenden Organisation eine Datenübermittlung an die Finanz erfolgt.

Spenden können als Sonderausgaben in der Regel bis zur Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres abgesetzt werden. Dabei sind Spenden aus dem Betriebsvermögen einzurechnen.

Besonderheit durch Corona

Sind der Gewinn bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte in den Veranlagungen 2020 oder 2021 niedriger als im Jahr 2019, gilt die höhere Grenze aus 2019.

Stand: 27. November 2021

Bild: ©deagreez/stock.adobe.com

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