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Steuernews für Klienten

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Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014. ...mehr

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Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden. ...mehr

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Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um einen Sachbezug erhöht. ...mehr

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen. ...mehr

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Für selbständige Kleinverdiener gibt es eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel. ...mehr

Mitteilungspflichten im Februar

Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen. ...mehr

Supply Chain Management

Unter Supply Chain Management (SCM) versteht man die Planung und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette vom Rohstofflieferanten bis hin zum Endkunden. ...mehr

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

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Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen. Daher werden immer wieder gute Ideen verworfen, weil allein die Überprüfung, ob sich die Verwirklichung lohnt, zu zeit- und kostenintensiv wäre.

Eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) soll hier Abhilfe schaffen. Unter dem Namen Feasibility Studie wird das Erstellen einer Machbarkeitsstudie gefördert. Durch eine solche Studie sollen einerseits unrealistische Ideen bereits im Keim erstickt werden, andererseits werden für jene Ideen, die sich verwirklichen lassen, die technischen und inhaltlichen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Details zur Förderung

Die Förderung richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe (auch an Start-ups). Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie muss bei einem externen Forschungsinstitut oder bei anderen qualifizierten Institutionen in Auftrag gegeben werden. Der Ersteller der Studie muss nachweisen können, dass er die nötige fachliche Kompetenz und Erfahrung dafür besitzt.

Das Angebot des Studienherstellers muss beinhalten:

  • Problemstellung
  • Lösungsansätze, Stand der Technik
  • geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges
  • Projektleitung, MitarbeiterInnen
  • Zielsetzung und Kosten

Nicht gefördert werden Studien, die überwiegend Marktaspekte untersuchen.

Die maximale Förderungshöhe beträgt € 30.000,00. Der erste Teil des Betrags wird nach Vertragsabschluss ausgezahlt, der zweite nach Projektabschluss.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Illustration

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