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Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023

Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich ...mehr

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten ...mehr

Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung ...mehr

Neue steuerliche Investitionsförderung ab 2023: Der Investitionsfreibetrag (IFB)

Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen ...mehr

Was ändert sich bei der Kleinunternehmerpauschalierung?

Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung wurde erhöht ...mehr

Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?

Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten ...mehr

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere ...mehr

Wie kann sich ein Unternehmen auf den gleichzeitigen Ausfall mehrerer Mitarbeiter vorbereiten?

Insbesondere für jene Abläufe, die immer funktionieren müssen, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich ...mehr

Was bringt der Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen?

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Vorsorgeuntersuchungen helfen bei der Früherkennung von Krankheiten und werden nun im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) besonders gefördert. Ist man bei der SVS im Jahr 2023 krankenversichert, so kann eine Vorsorge- bzw. Jugendlichenuntersuchung unter bestimmten Voraussetzungen eine Gutschrift von € 100,00 bringen.

Für die Inanspruchnahme müssen Versicherte oder anspruchsberechtigte Angehörige eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und zwar jene,

  • die am 1.1.2023 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in den Jahren 2021, 2022 oder 2023,
  • die am 1.1.2023 das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben in den Jahren 2022 oder 2023.

Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr müssen im Zeitraum 2021 bis 2023 einen Gesundheits-Check Junior oder eine Jugendlichenuntersuchung absolvieren.

Es muss für diese Leistung der SVS kein Antrag gestellt werden. Wurde eine Vorsorgeuntersuchung bereits in den Jahren 2021/2022 durchgeführt, erfolgt eine Anweisung der € 100,00 im ersten Quartal 2023. Wird die Untersuchung im Jahr 2023 durchgeführt, so erfolgt dies nach Abrechnung der Leistung durch die SVS.

Pro Versicherten kann diese Leistung einmal für sich selbst und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Dieser einmalige Gesundheitsbonus ist weder einkommensteuer- noch umsatzsteuerpflichtig.

Weitere Details und häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema sind auf der Website der SVS (www.svs.at) zu finden.

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: andranik123 - stock.adobe.com

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