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Steuernews für Klienten

Was ändert sich ab Juli?

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. ...mehr

Bis 30.6. die VSt aus Drittländern zurückholen

Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen. ...mehr

Höhe der Gewinnausschüttungen der SVA bekannt geben

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG. ...mehr

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium! ...mehr

Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden. ...mehr

Beschäftigen Sie Schüler in den Sommerferien?

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen. ...mehr

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. ...mehr

Schützen Ihre Mitarbeiter vertrauliche Unterlagen ausreichend?

Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. ...mehr

Bis 30.6. die VSt aus Drittländern zurückholen

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Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen. Allerdings nur, wenn der österreichische Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Für alle Vorsteuern, die in Drittländern entstanden sind, läuft die Frist Ende Juni aus. Die Rückerstattung muss bis 30. Juni 2014 beantragt werden.

Eine längere Antragsfrist gilt für Vorsteuern aus Mitgliedsländern der EU. In diesem Fall muss der Antrag für die Vorsteuerrückerstattung bis zum 30.9.2014 gestellt werden.

Wie erfolgt die Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland?

Für die Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland müssen ein Antrag in Papierform gestellt und die Originalbelege mitgeschickt werden. Die Originalbelege sollten zuvor kopiert werden. Zusätzlich muss eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beigelegt werden.

Ausländische Unternehmer

Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die keinen Sitz in einem EU-Land haben. Sie können die Rückerstattung der in Österreich angefallenen Vorsteuern beantragen. Bis spätestens 30. Juni 2014 müssen die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt Graz-Stadt einlangen.

Wie erfolgt die Vorsteuerrückerstattung aus einem EU-Land?

Für Vorsteuerrückerstattungen aus einem Mitgliedstaat der europäischen Union wurde ein vereinfachtes Verfahren geschaffen. Der Erstattungsantrag kann elektronisch mittels FinanzOnline erstellt werden. Für jedes Land muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Stand: 26. Mai 2014

Bild: Gajus - Fotolia.com

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