Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

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Steuernews für Klienten

„Ausfallsbonus“: Was gilt neu für den Betrachtungszeitraum März?

Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen ...mehr

Gesundheitskasse: Zahlungserleichterungen bis 30.6. verlängert

Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen. ...mehr

Welche Neuerungen bringt die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die nunmehr vierte Phase der Corona-Kurzarbeit soll für den Zeitraum von 1.4.2021 bis 30.6.2021 gelten. ...mehr

Coronavirus: Was ist neu am Verlustersatz?

Der Verlustersatz soll Unternehmen, die besonders stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, finanziell unterstützen. ...mehr

Coronavirus: Was ist neu am Fixkostenzuschuss 800.000?

Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll heimischen Unternehmen finanzielle Unterstützungen bereitstellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die Deckung der anfallenden Fixkosten zu ermöglichen. ...mehr

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Das BMF hat dazu eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, die zuletzt mit Verordnung vom 16.2.2021 abgeändert wurde. ...mehr

Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss 800.000?

Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie haben wir für Sie zusammengefasst. ...mehr

Verlängerung der Abgabenstundungen bis zum 30.6. geplant

Das Finanzministerium plant lt. Pressemitteilung, die bis zum 31. März 2021 geltende Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. ...mehr

Welche Sachverhalte werden neu an das Kontenregister gemeldet?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst. ...mehr

Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?

Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. ...mehr

Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?

Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. ...mehr

Sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig?

Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden. ...mehr

Vorsteuererstattung aus UK für 2020 bis 31.3.2021 beantragen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. ...mehr

Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?

Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. ...mehr

Aufgeschobene Zahlungen: Rückzahlung einplanen

Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig zu bleiben. Wie berichtet bieten sowohl Finanz wie auch die Sozialversicherung Stundungen und Ratenzahlungen zur Unterstützung an. ...mehr

Wie ist der Einfuhr-Versandhandel ab Juli geregelt?

Illustration

Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. In diesem Zusammenhang entfällt auch die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, deren Wert € 22,00 nicht übersteigen. Dieser Artikel stellt die Eckpunkte zum Einfuhrversandhandel dar.

Ein Einfuhr-Versandhandel liegt vor bei

  • Lieferungen an einen Abnehmer, der Nichtunternehmer ist,
  • bei denen Gegenstände durch den Lieferer oder für dessen Rechnung
  • vom Drittlandsgebiet in einen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden. Umfasst sind auch jene Lieferungen, an deren Beförderung oder Versendung der Lieferer indirekt beteiligt ist.

Dies gilt nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gilt dies nur für Lieferungen an Nichtunternehmer, die keine juristischen Personen sind.

Beim Einfuhr-Versandhandel gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet (Bestimmungsland), wenn

  1. der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt wird, als jenem, in dem die Beförderung oder Versendung endet, oder
  2. der Unternehmer die Sonderregelung für den Einfuhrversandhandel (IOSS – siehe unten) in Anspruch nimmt.

Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze, bei denen der Einzelwert der Waren je Sendung € 150,00 nicht übersteigt, durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (beispielsweise Marktplatz, Plattform, Portal u. ä.) unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten. Dies gilt auch für Lieferungen an Nichtunternehmer innerhalb der EU durch einen nicht in der EU niedergelassenen Unternehmer.

Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS – Import-One-Stop-Shop)

Bestimmte Unternehmer können für Einfuhr-Versandhandel, bei dem der Einzelwert der Waren je Sendung € 150,00 nicht übersteigt, auf Antrag eine Sonderregelung in Anspruch nehmen, bei der alle entsprechenden Einfuhr-Versandhandelsumsätze innerhalb der EU in einem Mitgliedstaat erklärt werden können.

Wird diese Sonderregelung in Anspruch genommen, ist die Einfuhr von jenen Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit, für die die Umsatzsteuer im Rahmen der Sonderregelung erklärt wurde.

Für die Anwendung der Sonderregelung IOSS ist die Beachtung bestimmter Voraussetzungen und weiterer Regelungen erforderlich.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: Mymemo - stock.adobe.com

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