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Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet am 29. März 2023!

Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben ...mehr

Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung ...mehr

Wer hat Anspruch auf das Arbeitsplatzpauschale?

Abgeltung der Wohnraumnutzung im betrieblichen Bereich durch das Arbeitsplatzpauschale ...mehr

Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?

Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen ...mehr

Wie funktioniert das Pensionssplitting bei der Kindererziehung?

Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung ...mehr

Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?

Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände ...mehr

Ist Employer Branding auch für KMUs nützlich?

Welche Vorteile bieten kleinere Unternehmen für Mitarbeiter? ...mehr

Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?

Illustration

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Der Gesetzgeber hat nun das gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz nochmals angepasst. Dadurch wurde im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag bis zum 30.6.2022 (gilt auch für jene Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtag, für die die Frist für die Aufstellung am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Bei Bilanzstichtagen, die nach dem 30.6.2022, aber vor dem 31.10.2022 liegen, endet die Offenlegungsfrist spätestens am 30.6.2023.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: DOC RABE Media - stock.adobe.com

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