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Steuernews für Klienten

Welche Wirtschaftshilfen sind auf Grund des Lockdowns geplant?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website folgende Hilfen für Unternehmen, die vom 4. Lockdown betroffen sind, angekündigt: ...mehr

Steuertipps zum Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden. ...mehr

Welche Neuerungen bringt die Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

Hauptaufgabe des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) ist es, die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Arbeitnehmern zu sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmungen zu ermöglichen. ...mehr

Sind Vorsteuerüberschüsse bzw. Umsatzsteuerguthaben zu verzinsen, wenn diese nicht rechtzeitig ausbezahlt werden?

Die sogenannten „Beschwerdezinsen“ sollen den Steuerpflichtigen einen Zinsausgleich liefern, sofern eine Abgabenschuldigkeit durch das Gericht (nachträglich) herabgesetzt wird. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2022

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. ...mehr

Tipps zur Mitarbeitersuche

Für viele Unternehmen ist es aktuell sehr schwierig, neue Mitarbeiter zu finden, die auch zum Unternehmen passen. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2022

Illustration

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2022: 1,021.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich

 

Grenzwert für pauschalierte

Dienstgeberabgabe

 

€ 485,85

 

 

€ 728,78

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

monatlich

jährlich für Sonderzahlungen

 

€ 189,00

€ 5.670,00

€ 11.340,00

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich für freie Dienstnehmer

ohne Sonderzahlung

 

 

€ 6.615,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 28. Oktober 2021

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