Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Stammkapital senken: Ja oder nein?

Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand. ...mehr

Darf ich für meinen PKW Vorsteuer abziehen?

Der Kauf eines Fiskal-LKWs statt einem „normalen“ PKW ist aus steuerlicher Sicht von Vorteil. ...mehr

Was muss eine Prognose-Rechnung beinhalten?

Besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten? Dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären. ...mehr

Besteuerung des Unternehmensverkaufs

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen (Ihren Betrieb) in der nächsten Zeit zu verkaufen? ...mehr

Neue Selbständige: Strafzuschlag vermeiden

Wer ist ein neuer Selbständiger? ...mehr

Kleinstunternehmer-Befreiung beantragen

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. ...mehr

Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?

Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau geregelt. ...mehr

Was kommt nach dem Verkauf?

Die Beziehung zum Kunden endet nicht mit der Unterschrift am Kaufvertrag, sondern sie sollte zu diesem Zeitpunkt erst so richtig beginnen ...mehr

Stammkapital senken: Ja oder nein?

Illustration

Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.

Seit 1. Juli sind die Neuregelungen für die neue „kleine“ GmbH in Kraft. Das Mindeststammkapital wurde von € 35.000,00 auf € 10.000,00 gesenkt. Bereits bestehende Gesellschaften haben nun auch die Möglichkeit, ihr Stammkapital durch eine Kapitalherabsetzung abzusenken.

Steuerfrei an die Gesellschafter auszahlen?

Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, können das Stammkapital gesenkt und die gesamten € 25.000,00 an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Diese ordentliche Kapitalherabsetzung stellt grundsätzlich eine steuerneutrale Einlagenrückzahlung dar und ist daher nicht kapitalertragsteuerpflichtig. Würde diese Summe im Wege einer Ausschüttung an die Gesellschafter ausgezahlt werden, müssten dafür 25 % (€ 6.250,00) Kapitalertragsteuer bezahlt werden.

Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Kapitalherabsetzung nur möglich ist, wenn das genaue Verfahren eingehalten wird. Unter anderem erfordert es:

  • eine Beschlussfassung in der Generalversammlung
  • eine Änderung des Gesellschaftsvertrags
  • die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
  • die Einhaltung der dreimonatigen Sperrfrist
  • eine Eintragung ins Firmenbuch

Dies verursacht Kosten (Notarkosten, Kosten für Änderung beim Firmenbuch) und ist mit einigem Aufwand verbunden.

Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung wird mit dem freiwerdenden Kapital ein sonst drohender Bilanzverlust ausgeglichen. Die Regelungen zum Kapitalherabsetzungsverfahren sind in diesem Fall vereinfacht. Es handelt sich allerdings um einen rein buchungstechnischen Vorgang – Kapital an die Gesellschafter wird nicht ausgeschüttet.

Beratung

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile und die Vorgangsweise.

Stand: 10. September 2013

Bild: fotoskaz - Fotolia.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK