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Steuernews für Klienten

Finanzamtszahlungen: Änderung von einigen Bankkontonummern

Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben auf Änderungen von einigen Bankkontonummern hin. ...mehr

3-Monatsfrist für die Abrechnung der Investitionsprämie beachten!

Nur Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden unterliegen keiner Abrechnungsfrist. ...mehr

Versandhandel in der EU: Welche Vorteile bietet der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)?

Wie bereits berichtet traten mit Anfang Juli umfangreiche umsatzsteuerliche Änderungen bezüglich des innergemeinschaftlichen Versandhandels in Kraft. ...mehr

Sind Über- und Doppelzahlungen von Kunden umsatzsteuerpflichtig?

Im Rahmen einer Außenprüfung wurden Doppel- oder Überzahlungen von Kunden festgestellt, die nach zwölf Monaten über das "Ertragskonto 0 %" ausgebucht wurden. ...mehr

Wann muss bei Elektrofahrzeugen eine Eigenverbrauchsbesteuerung erfolgen?

Neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat auch die bis Ende Februar 2021 beantragbare 14%ige Investitionsprämie für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen dazu geführt, dass Unternehmen vermehrt Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge angeschafft haben. ...mehr

Wie hoch kann der Abschreibungssatz bei der beschleunigten Abschreibung von Gebäuden sein?

Wie berichtet kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. ...mehr

Was ist bis zum 30.9.2021 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. ...mehr

Planen Sie jetzt den Erfolg Ihres Unternehmens für 2022

Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften. ...mehr

Was ist bis zum 30.9.2021 von Unternehmern besonders zu beachten?

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Vorsteuerrückerstattung aus EU-Ländern

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2020 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer, mit Bilanzstichtag 31.12. wäre daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Durch die COVID-19-Gesetzgebung wurde allerdings im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag zwischen 16.10.2019 und 31.12.2020 die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert. Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 müssen daher in der Regel spätestens bis zum 31.12.2021 beim Firmenbuch eingereicht werden.

ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2021 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

Anspruchsverzinsung

Ab 1.10. beginnt üblicherweise die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sieht aber vor, dass von einer Vorschreibung von Anspruchszinsen des Veranlagungsjahres 2020 abzusehen ist.

Kündigungsfristen für Arbeiter

Ab 1.10.2021 gelten für Arbeiter und freie Dienstnehmer neue Kündigungsfristen, die an die Regelungen für Angestellte angeglichen wurden.

Stand: 01. September 2021

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

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