Der Arbeitgeber kann ab 2021 für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr ein Homeoffice-Pauschale nicht steuerbar ausbezahlen. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Was ist zu beachten, wenn die ausgezahlte Pauschale 300,00 Euro pro Kalenderjahr übersteigt oder die Zahlungen des Arbeitgebers den Höchstbetrag von drei Euro pro Tag nicht ausschöpfen? Die wichtigsten Regelungen dazu entdecken Sie jetzt in Steuernews-TV.
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Wie sehen die steuerlichen Regelungen zum Homeoffice-Pauschale aus?
Der Arbeitgeber kann ab 2021 für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr ein Homeoffice-Pauschale nicht steuerbar ausbezahlen. Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Tag, an dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit auf Grund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung ausschließlich in der Wohnung ausübt, also einen Homeoffice-Tag macht. Übersteigt das von mehreren Arbeitgebern nicht steuerbar ausgezahlte Homeoffice-Pauschale insgesamt den Betrag von 300,00 Euro pro Kalenderjahr, erfolgt eine Nachversteuerung im Zuge der Veranlagung.
Wird durch Zahlungen des Arbeitgebers der Höchstbetrag von drei Euro pro Tag nicht ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer Werbungskosten, sogenannte Differenzwerbungskosten, in der entsprechenden Höhe ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend machen. Dies jedoch nur, wenn kein steuerlich zu berücksichtigendes Arbeitszimmer vorliegt. Diese Regelungen gelten ab 2021 und sind bis einschließlich 2023 befristet.
Auch bei geringem Einkommen, ist eine Steuergutschrift – auch als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet – möglich. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht. Wie viel Ihnen zusteht, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Ab 2022 ist es möglich ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Wie viel das Pauschale für ein Wirtschaftsjahr beträgt, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde der Einkommensteuertarif geändert. Wie viel dieser nun für welches Jahr genau beträgt und wie sich das auf die zu zahlende Einkommensteuer auswirkt, erfahren Sie in Steuernews-TV.
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