Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Welche Regelungen sind dabei zu beachten? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.
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Wie ist die neue lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung geregelt?
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000,00 Euro im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Dabei sind im Wesentlichen folgende Regelungen zu beachten:
Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden, wobei die Zahlung nicht aufgrund bestimmter lohngestaltender Vorschriften erfolgen darf.
Der Höchstbetrag pro Arbeitnehmer liegt bei jährlich maximal 3.000,00 Euro. Dabei ist es möglich, an die für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße anzuknüpfen, wie z. B. Umsatz, Deckungsbeitrag, Betriebsergebnis. Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung den Vorjahresgewinn übersteigt, besteht allerdings keine Steuerfreiheit.
Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.
Diese Befreiung betrifft nur die Lohnsteuer, nicht jedoch Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten.
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Welche Regelungen sind dabei zu beachten? Film ab!
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