Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen kann unter bestimmten Voraussetzungen für eigenbetriebliche Forschung oder Auftragsforschung geltend gemacht werden. Zu welchen wesentlichen Änderungen es durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 gekommen ist, erfahren Sie hier bei uns in Steuernews-TV.
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Wie wurden die Bestimmungen zur Forschungsprämie geändert?
Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen (bei Auftragsforschung nur für Aufwendungen von maximal € 1,000.000,00 pro Wirtschaftsjahr) kann unter bestimmten Voraussetzungen für eigenbetriebliche Forschung oder Auftragsforschung geltend gemacht werden.
Im Folgenden ein Überblick zu einigen wesentlichen Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022:
Bei eigenbetrieblicher Forschung ist die Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns möglich (gilt erstmals für Prämien, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30. Juni 2022 erstmalig beantragt werden).
Die Antragsfrist beginnt mit dem Ablauf des letzten Wirtschaftsjahres und endet, abweichend von der bisherigen Regelung, vier Jahre nach dem Beginn der Frist (gilt erstmals für Prämien, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30. Juni 2022 erstmalig beantragt werden).
Die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung kann hinsichtlich eines sachverhaltsmäßig abgegrenzten Teils des Prämienantrags (ein Forschungsprojekt, mehrere Forschungsprojekte und/oder ein Forschungsschwerpunkt, mehrere Forschungsschwerpunkte) beantragt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass sich andernfalls die Entscheidung über den Prämienantrag erheblich verzögert.
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Was ist zu beachten?
Ab Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Jetzt mehr erfahren!
Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % kann unter bestimmten Voraussetzungen u.a. für eigenbetriebliche Forschung geltend gemacht werden. Welche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 auf Sie zukommen, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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