Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 schafft die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen betriebliche Verluste aus 2020 in Vorjahren steuerlich verwertet werden können. Die wichtigsten Regelungen erfahren Sie jetzt in unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.
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Können betriebliche Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?
Viele Unternehmen sahen sich im Jahr 2020 mit Verlusten auf Grund der COVID-19-Krise konfrontiert. Betriebliche Verluste können bisher bereits unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen gewinnbringenden Einkünften desselben Jahres ausgeglichen bzw. in Folgejahren als Sonderausgaben steuerlich verwertet werden.
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 schafft die Möglichkeit, aus der Verlustverwertung schneller einen Liquiditätsvorteil zu erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können betriebliche Verluste aus dem Jahr 2020 bis zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen € in das Jahr 2019 bzw. zum Teil auch in das Jahr 2018 rückgetragen werden.
Auch schon vor Durchführung der Veranlagung 2020 können voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 durch einen besonderen Abzugsposten als COVID-19-Rücklage berücksichtigt werden.
Für abweichende Wirtschaftsjahre kann der Verlust aus der Veranlagung 2020 oder Veranlagung 2021 rückgetragen werden. Für steuerliche Gruppen gelten ergänzende Regelungen. Zur Erläuterung dieser umfangreichen Regelung und für die Beurteilung Ihrer individuellen Situation ist jedenfalls eine steuerliche Vergleichsrechnung und ein Beratungsgespräch erforderlich.
Was gilt ab der Veranlagung 2020 für die Gastgewerbepauschalierung? Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 schafft die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen betriebliche Verluste aus 2020 in Vorjahren steuerlich verwertet werden können. Jetzt mehr erfahren in Steuernews-TV.
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Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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