In unserer neuesten Ausgabe von Steuernews-TV erfahren Sie, was bis Ende Februar zusätzlich zu melden ist. Was im Februar insbesondere beim signierten Jahresbeleg der Registrierkasse und den Zulagen und Bonuszahlungen auf Grund der Covid-19-Krise zu beachten ist, entdecken Sie ebenfalls in unserem Update.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:
Jahreslohnzettel der Dienstnehmer aus dem Jahr 2021
Zahlungen aus 2021, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden.
Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2021
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte.
Organisationen, die Spenden empfangen, haben die Daten ihrer empfangenen Spenden des Jahres 2021 für die Geltendmachung von Sonderausgaben bis Ende Februar 2022 an das Finanzamt zu übermitteln.
Weiters ist im Februar besonders zu beachten:
Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2021 ist bis spätestens 15. Februar 2022 z. B. mittels einer BMF-App zu überprüfen.
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
Auch bei geringem Einkommen, ist eine Steuergutschrift – auch als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet – möglich. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht. Wie viel Ihnen zusteht, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Ab 2022 ist es möglich ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Wie viel das Pauschale für ein Wirtschaftsjahr beträgt, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde der Einkommensteuertarif geändert. Wie viel dieser nun für welches Jahr genau beträgt und wie sich das auf die zu zahlende Einkommensteuer auswirkt, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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