In unserer neuesten Ausgabe von Steuernews-TV erfahren Sie, was bis Ende Februar zusätzlich zu melden ist. Was im Februar insbesondere beim signierten Jahresbeleg der Registrierkasse und den Zulagen und Bonuszahlungen auf Grund der Covid-19-Krise zu beachten ist, entdecken Sie ebenfalls in unserem Update.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:
Jahreslohnzettel der Dienstnehmer aus dem Jahr 2021
Zahlungen aus 2021, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden.
Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2021
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte.
Organisationen, die Spenden empfangen, haben die Daten ihrer empfangenen Spenden des Jahres 2021 für die Geltendmachung von Sonderausgaben bis Ende Februar 2022 an das Finanzamt zu übermitteln.
Weiters ist im Februar besonders zu beachten:
Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2021 ist bis spätestens 15. Februar 2022 z. B. mittels einer BMF-App zu überprüfen.
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ab Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Jetzt mehr erfahren!
Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % kann unter bestimmten Voraussetzungen u.a. für eigenbetriebliche Forschung geltend gemacht werden. Welche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 auf Sie zukommen, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Einkünfte aus der Einspeisung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz stellen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Wann und wie diese Einkünfte von der Einkommensteuer befreit sind, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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