Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Wie ist Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung definiert? Welche Vorgaben gibt es für den Zuschuss? Ihr Update in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie sind Zuschüsse für Carsharing bei Mitarbeitern von der Lohnsteuer befreit?
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu 200,00 € pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.
Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist
die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern (auch E-Scooter),
die einer unbestimmten Anzahl von Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und
vom Arbeitnehmer selbständig reserviert und genutzt (auch z. B. mit Hilfe einer Onlineplattform) werden können.
Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektroauto) verwendet werden. Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Benefits neben dem laufenden Gehalt sind meist mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verbunden. Wir haben für Unternehmer Tipps zu steuerfreien Benefits, wie z. B. Bonuszahlungen, Essensgutscheinen oder Wochen-, Monats- oder Jahreskarten zusammengetragen. Alle Tipps sehen Sie in Steuernews-TV.
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung des Investitionsfreibetrages wurden zwei Verordnungen erlassen: Die Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung. Alle wesentlichen Informationen hierzu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.
Wie hoch fällt der Klimabonus 2023 aus? Das ist davon abhängig, wie gut die Infrastruktur und das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region sind, ob man über 18 Jahre alt ist und ob eine Behinderung das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich macht. Alle Details erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehrSchließen