Das neue Restrukturierungsverfahren soll drohenden Insolvenzen von Unternehmen vorbeugen. Wie kann das Verfahren beantragt werden, wem steht es offen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Was ist beim Restrukturierungsplan zu beachten? Die wichtigsten Eckpunkte dazu erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Was regelt das neue Restrukturierungverfahren?
Das neue Restrukturierungsverfahren soll drohenden Insolvenzen von Unternehmen vorbeugen. Das Verfahren kann nur auf Antrag des Schuldners eröffnet werden und steht sowohl Unternehmen als auch Unternehmern offen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Zahlungsunfähigkeit droht. Aus insolvenzrechtlicher Sicht darf Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Die Restrukturierungsordnung sieht eine Eigenverwaltung des Schuldners vor, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Vollstreckungssperre, wird diesem jedoch ein Restrukturierungsbeauftragter beigestellt.
Betriebswirtschaftliches Kernstück ist ein Restrukturierungsplan, welcher unter anderem eine Ursachenanalyse, die vom Plan betroffenen Gläubiger sowie die vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen und deren Laufzeit umfasst. Vom Restrukturierungsverfahren ausgenommen sind Forderungen derzeitiger oder ehemaliger Arbeitnehmer. Die betroffenen Gläubiger stimmen über die Annahme des Restrukturierungsplans ab.
Eine individuelle Beratung zu diesem Thema ist jedenfalls unerlässlich.
Auch bei geringem Einkommen, ist eine Steuergutschrift – auch als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet – möglich. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht. Wie viel Ihnen zusteht, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Ab 2022 ist es möglich ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Wie viel das Pauschale für ein Wirtschaftsjahr beträgt, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde der Einkommensteuertarif geändert. Wie viel dieser nun für welches Jahr genau beträgt und wie sich das auf die zu zahlende Einkommensteuer auswirkt, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehrSchließen