Auf Grund der erhöhten Treibstoffkosten wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Welche Beträge sind monatlich zu berücksichtigen? Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie wurden Pendlerpauschale und Pendlereuro erhöht?
Auf Grund der erhöhten Treibstoffkosten wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt erhöht:
Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen der Pendlerpauschale sind folgende Pauschbeträge monatlich zu berücksichtigen. In Klammer der jeweils neue monatliche Gesamtbetrag:
Kleines Pendlerpauschale: Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 20 bis 40 km: 29,00 Euro (insgesamt € 87,00) monatlich
mehr als 40 bis 60 km: 56,50 Euro (insgesamt € 169,50) monatlich
mehr als 60 km: 84,00 Euro (insgesamt € 252,00) monatlich
Großes Pendlerpauschale: Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 2 bis 20 km: 15,50 Euro (insgesamt € 46,50) monatlich
mehr als 20 bis 40 km: 61,50 Euro (insgesamt € 184,50) monatlich
mehr als 40 bis 60 km: 107,00 Euro (insgesamt € 321,00) monatlich
mehr als 60 km: 153,00 Euro (insgesamt € 459,00) monatlich
Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von 2,00 Euro pro Jahr und Kilometer nun ein Betrag von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um 60,00 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40,00 Euro.
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Welche Regelungen sind dabei zu beachten? Film ab!
Auf Grund der erhöhten Treibstoffkosten wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Welche Beträge sind monatlich zu berücksichtigen? Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.
Auch bei geringem Einkommen, ist eine Steuergutschrift – auch als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet – möglich. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht. Wie viel Ihnen zusteht, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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