Auf Grund der erhöhten Treibstoffkosten wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 erhöht. Welche Beträge sind monatlich zu berücksichtigen? Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie wurden Pendlerpauschale und Pendlereuro erhöht?
Auf Grund der erhöhten Treibstoffkosten wurden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt erhöht:
Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen der Pendlerpauschale sind folgende Pauschbeträge monatlich zu berücksichtigen. In Klammer der jeweils neue monatliche Gesamtbetrag:
Kleines Pendlerpauschale: Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 20 bis 40 km: 29,00 Euro (insgesamt € 87,00) monatlich
mehr als 40 bis 60 km: 56,50 Euro (insgesamt € 169,50) monatlich
mehr als 60 km: 84,00 Euro (insgesamt € 252,00) monatlich
Großes Pendlerpauschale: Bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 2 bis 20 km: 15,50 Euro (insgesamt € 46,50) monatlich
mehr als 20 bis 40 km: 61,50 Euro (insgesamt € 184,50) monatlich
mehr als 40 bis 60 km: 107,00 Euro (insgesamt € 321,00) monatlich
mehr als 60 km: 153,00 Euro (insgesamt € 459,00) monatlich
Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von 2,00 Euro pro Jahr und Kilometer nun ein Betrag von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um 60,00 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40,00 Euro.
Eine korrekt ausgestellte Rechnung ist wichtig, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können und eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden. Aber was, wenn eine Rechnung falsch ausgestellt wurde? Ihr Update in Steuernews-TV.
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Was ist zu beachten?
Ab Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Jetzt mehr erfahren!
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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