Auch bei geringem Einkommen, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht. Wie hoch die Gutschrift für Arbeitnehmer und Pensionisten ist, erfahren Sie hier bei uns in Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht.
Ist die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs, nach Berücksichtigung von Familienbonus Plus und weiterer Absetzbeträge negativ, so ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag inklusive der Kinderzuschläge gutzuschreiben.
Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, bekommen bis zu 55 % von bestimmten Werbungskosten zurück (SV-Rückerstattung). Die Gutschrift beträgt maximal 400,00 Euro pro Jahr, bei Pendlern maximal 500,00 Euro pro Jahr. Hat man Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, wird der maximale Betrag um 650,00 Euro erhöht.
Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen und Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, erhalten vom Finanzamt eine Gutschrift von 80 % der Sozial¬ver-sicherungsbeiträge – maximal 550,00 Euro.
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Was ist zu beachten?
Ab Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Jetzt mehr erfahren!
Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % kann unter bestimmten Voraussetzungen u.a. für eigenbetriebliche Forschung geltend gemacht werden. Welche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 auf Sie zukommen, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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