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Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Was beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Geringfügig Beschäftigte sind zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze hingegen überschritten, so unterliegt der Arbeitnehmer der Vollversicherungspflicht auch in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, womit auch entsprechende Beitragszahlungen zu leisten sind.

Kollektivvertragliche Erhöhungen beachten:

Durch die mit Jahresbeginn erfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen steigt oftmals der Stundenlohn, während die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2026 unverändert bleibt. Dadurch entsteht ein hohes Risiko, dass geringfügig Beschäftigte, bei gleichbleibender Arbeitszeit, die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro überschreiten und dadurch ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht.

Aktuellste Ausgaben

Juni 2026

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Worauf bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze geachtet werden muss, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.

Mai 2026

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Wie hoch die Förderung ist und wie Sie die Geräte-Retter-Prämie bekommen, sehen Sie jetzt in Steuernews-TV.

April 2026

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

Im Rahmen des Steuerrechts sind Trinkgelder steuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. In Steuernews-TV erfahren Sie, warum Trinkgeldpauschalen festgesetzt wurden.

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