Welche Haftungsregel tritt ein, wenn die Erbringung von bestimmten Bauleistungen von einem Auftraggeber an ein beauftragtes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben wird? Wann entfällt die Haftung? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie haften Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben bei Bauleistungen?
Wenn die Erbringung von bestimmten Bauleistungen von einem Auftraggeber (Auftrag gebendes Unternehmen) an ein beauftragtes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben wird, so tritt folgende Haftungsregel ein:
Der Auftraggeber haftet bis zu einem Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Diese Haftung umfasst alle vom beauftragten Unternehmen an den Krankenversicherungsträger zu entrichtenden Beiträge und Umlagen, die bis zum Ende des Kalendermonats fällig werden, in dem die Leistung des Werklohnes erfolgt.
Daneben haftet der Auftraggeber auch für die Abfuhr der Lohnabgaben an das Finanzamt bis zur Höhe von 5 % des Werklohnes.
Die oben genannte Haftung entfällt,
wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen geführt wird, oder
der Auftraggeber 25 % des zu leistenden Werklohnes gleichzeitig mit der Leistung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum-AuftraggeberInnen-Haftung überweist.
Zur Abklärung weiterer Detailfragen empfiehlt sich unbedingt eine individuelle Beratung.
Mit dem zweiten Teil des Teuerungs-Entlastungspakets wurden ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Was ist zu beachten?
Ab Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Jetzt mehr erfahren!
Eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % kann unter bestimmten Voraussetzungen u.a. für eigenbetriebliche Forschung geltend gemacht werden. Welche Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 auf Sie zukommen, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehrSchließen