Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?

Eine korrekt ausgestellte Rechnung ist wichtig, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können und eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden. Aber was ist zu tun, wenn eine Rechnung falsch ausgestellt wurde? Erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV, was bei einer Berichtigungsnote bzw. bei einer Neuausstellung zu beachten ist.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?

Eine korrekt ausgestellte Rechnung ist wichtig, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können und eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden. Wurde eine Rechnung falsch ausgestellt, so stellt sich häufig die Frage, wie die Berichtigung vorzunehmen ist. Dies steht im Ermessen des Rechnungsausstellers, sofern diese Berichtigung schriftlich erfolgt und dem Empfänger nachweislich zugestellt wird.

  • Bei einer Berichtigungsnote wird keine neue Rechnung ausgestellt, sondern im Rahmen der Berichtigungsnote werden unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Rechnung die notwendigen Änderungen vorgenommen. Diese Form der Berichtigung bietet den Vorteil, dass es dabei im Rahmen der Korrektur zu keiner Steuerschuld aufgrund der Rechnungsstellung kommen kann.
  • Bei einer Neuausstellung wird die alte Rechnung storniert und durch eine neue Rechnung ersetzt. Wird im Rahmen der Neuausstellung wieder die gleiche Rechnungsnummer verwendet, so muss die neue Rechnung einen Hinweis enthalten, dass es sich um eine berichtigte Rechnung handelt. Wird hingegen eine neue Rechnungsnummer vergeben, so ist im Rahmen der neuen Rechnung ebenfalls auf die ursprüngliche Rechnung und deren Rechnungsnummer zu verweisen. Wird dieser Verweis unterlassen, so kommt es zu einer zusätzlichen Steuerschuld für den Rechnungsaussteller jeweils im Rahmen der alten und der neuen Rechnung.

Aktuellste Ausgaben

September 2023

Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?

Welche Aufwendungen sind als digitale Arbeitsmittel zu qualifizieren und wie kann man sie steuerlich geltend machen? Das erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

August 2023

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Seit 1.1.2023 ist das „Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz“ in Kraft. Meldepflichtige Plattformbetreiber mussten sich registrieren und unterliegen einer Meldepflicht von personenbezogenen Daten und Transaktionen ihrer Anbieter. Jetzt mehr erfahren!

Juli 2023

Kann ein Investitionsfreibetrag auch für klimafreundliche Heizungssysteme geltend gemacht werden?

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen, die einen Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungssysteme bei Anschaffung oder Herstellung ab 1.1.2023 ermöglicht. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK