Verlauf

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Wie hoch die Förderung ist und wie Sie die Geräte-Retter-Prämie bekommen, erfahren Sie in unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung bzw. der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten. Für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung gibt es maximal 130 Euro und für die Einholung eines Kostenvoranschlags bis zu 30 Euro.

Und so funktionierts:

  • Online einen Geräte-Retter-Bon beantragen. (geräte-retter-prämie.at)
  • Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen.
  • Reparatur durchführen lassen und Rechnung bezahlen. Der Betrieb beantragt die Förderung.
  • Staatliche Förderung direkt auf das angegebene Bankkonto kassieren.

Aktuellste Ausgaben

Juni 2026

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze im Fokus

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert wie im Vorjahr 551,10 Euro monatlich. Worauf bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze geachtet werden muss, erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.

Mai 2026

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Wie hoch die Förderung ist und wie Sie die Geräte-Retter-Prämie bekommen, sehen Sie jetzt in Steuernews-TV.

April 2026

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

Im Rahmen des Steuerrechts sind Trinkgelder steuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. In Steuernews-TV erfahren Sie, warum Trinkgeldpauschalen festgesetzt wurden.

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