Die Steuerreform brachte auch die Möglichkeit, ab 2022 mit neuen Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen. Neu ist, dass Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem als Sonderausgaben absetzbar sind. Welche Voraussetzungen für die steuerliche Förderung zu erfüllen sind, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Welche neuen steuerlichen Förderungen gibt es bei Gebäudesanierung und Heizungstausch?
Die Steuerreform brachte auch die Möglichkeit, ab 2022 mit neuen Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen. Neu ist, dass Ausgaben für
a) die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden oder
b) den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind:
Förderung des Bundes entsprechend dem Umweltförderungsgesetz (3. Abschnitt)
Die entsprechende Datenübermittlung ist erfolgt.
Die Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln übersteigen 4.000,00 Euro (für lit. a) bzw. 2.000,00 Euro (für lit. b).
Die Ausgaben werden beim Empfänger der Förderung für fünf Jahre durch einen Pauschbetrag von 800,00 Euro (für lit a.) bzw. 400,00 Euro jährlich (für lit b.) berücksichtigt. Diese Sonderausgaben sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden für Ausgaben,
a) für welche nach dem 30.6.2022 eine bestimmte Förderung des Bundes ausbezahlt wurde,
b) sofern das Förderungsansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht wurde.
Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit ihren privaten Wohnraum als Arbeitsplatz, so kann hierfür ein Arbeitsplatzpauschale als pauschaler Abzugsposten berücksichtigt werden. Weitere Details, erfahren Sie in Steuernews-TV.
Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann ab 2023 ein Investitionsfreibetrag (IFB) steuerlich geltend gemacht werden. Für welche Wirtschaftsgüter der IFB nicht nutzbar ist, erfahren Sie hier in Steuernews-TV.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewähren, sind von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit. Unter welchen Bedingungen die Steuerfreiheit den Sportlern und Sportbetreuer zusteht, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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