Betriebsübergaben insbesondere bei Familienunternehmen sollen mit dem Grace-Period Gesetz erleichtert werden. Das Gesetz bringt Änderungen in der Bundesabgabenordnung (BAO), der Gewerbeordnung und im Arbeitnehmerschutzgesetz. Erfahren Sie in Steuernews-TV die Eckpunkte der neuen Regelungen zur „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ in der BAO.
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Wie soll die „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ Betriebsübergaben erleichtern?
Betriebsübergaben (insbesondere bei Familienunternehmen) sollen mit dem Grace-Period Gesetz erleichtert werden. Das Grace-Period Gesetz bringt Änderungen in der Bundesabgabenordnung (BAO), der Gewerbeordnung und im Arbeitnehmerschutzgesetz.
Hier die Eckpunkte der neuen Regelungen zur „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ in der BAO:
Die Begleitung einer Unternehmensübertragung ist möglich, wenn eine natürliche Person einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil unter bestimmten Voraussetzungen an einen ihrer Angehörigen übertragen möchte. Während der Begleitung der Unternehmensübertragung besteht eine erhöhte Offenlegungspflicht und ein laufender Kontakt zwischen der voraussichtlichen Erwerberin bzw. dem voraussichtlichen Erwerber und den Organen des Finanzamtes (Klärung abgabenrechtliche Fragen, Auskünfte über bestimmte Sachverhalte). Das Finanzamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begleitung der Unternehmensübertragung zu prüfen und wird dann eine Außenprüfung durchführen. Nach Beendigung der Begleitung einer Unternehmensübertragung sind die von dieser umfassten Betriebe bzw. Teilbetriebe für die jeweils umfassten Zeiträume von einer Außenprüfung auszunehmen.
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Betriebsübergaben sollen mit dem Grace-Period Gesetz erleichtert werden. Eckpunkte der neuen Regelungen zur „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ in der BAO erfahren Sie in Steuernews-TV.
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