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Steuernews für Klienten

Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen. ...mehr

Was gibt es 2018 Neues bei den Steuern?

Immer zu Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen. ...mehr

Sonstige rechtliche Änderungen 2018

Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im Arbeitsrecht und in anderen Rechtsbereichen einige Neuerungen. ...mehr

Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. ...mehr

Haben Sie Kryptowährungen im Privatvermögen?

Auf die steuerlichen Aspekte von Kryptowährungen im Betriebsvermögen wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. ...mehr

Für welche Mietverträge entfällt die Mietvertragsgebühr?

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der Mietvertragsgebühr generell befreit. ...mehr

Was sind Rolling Forecasts?

Bei einem Rolling Forecast erfolgt die Prognose nicht nur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, sondern es wird immer eine Prognose für einen fixen Zeitraum, z. B. 12 Monate oder 18 Monate, erstellt. ...mehr

Sonstige rechtliche Änderungen 2018

Illustration

Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im Arbeitsrecht und in anderen Rechtsbereichen einige Neuerungen.

Hier unsere (nicht vollständige) Auswahl für Sie im Überblick:

Krankengeld für Selbständige

Selbständig erwerbstätige GSVG-Krankenversicherte, die weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt, erhalten im Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung.

Ein Anspruch auf das Krankengeld besteht bis 30.6.2018 ab dem 43. Tag der Krankheit und ab dem 1.7.2018 rückwirkend ab dem 4. Tag, wenn sie länger als 43 Tage arbeitsunfähig sind.

Kündigung von Angestellten mit wenigen Arbeitsstunden pro Woche

Mit 1.1.2018 entfällt die Mindestbeschäftigung für die Anwendung der Kündigungsregelungen des Angestelltengesetzes. Es gelten daher die gleichen Kündigungsregelungen für alle Angestellten unabhängig vom Ausmaß ihrer Beschäftigung.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitern und Lehrlingen

Die Systematik für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall wurde für Arbeiter, Lehrlinge und Angestellte angeglichen und verbessert. Diese Änderungen gelten grundsätzlich ab 1.7.2018.

Internatskosten für Lehrlinge

Ab 1.1.2018 werden die Internatskosten für Lehrlinge vom Arbeitgeber bezahlt und diesem wiederum vom Insolvenzentgeltfonds refundiert.

Vereinfachte GmbH-Gründung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ab 1.1.2018 eine Standard-GmbH mit Mustersatzung ohne Notar gegründet werden.

Datenschutzgrundverordnung

Ab 25.5.2018 sind die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Dazu können umfangreiche organisatorische Maßnahmen im Unternehmen erforderlich sein.

Gewerberecht

Mit 1.1.2018 treten neue Bestimmungen zu Meister- und Befähigungsprüfungen und mit 1.5.2018 jene zur digitalen Gewerbelizenz in Kraft.

LEI für Wertpapiergeschäfte

Wenn Sie als Unternehmer (juristische Personen oder eingetragene Unternehmen im Firmenbuch) ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von Wertpapieren, vornehmen wollen, dann benötigen Sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) – eine weltweit eindeutige 20-stellige alphanumerische Referenznummer.

Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften

Bis 1.6.2018 haben bestimmte Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das neue Register zu melden.

Pflegeregress

Ab 1.1.2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Dies gilt auch für das Vermögen der Angehörigen, Erben und Geschenknehmer.

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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