Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Ärzte

Was versteht die Finanz unter Heilbehandlung?

Erbringt ein Arzt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, so sind die Umsätze daraus von der Umsatzsteuer befreit. ...mehr

Wie können Sie die Liquidität Ihrer Praxis erhöhen?

Liquidität bedeutet, dass der Unternehmer fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Ordination. ...mehr

Wie lang muss ich Belege der Ordination aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. ...mehr

Was änderte sich bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer?

Aufgrund der Corona-Krise wurden auch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer einige Änderungen vorgenommen. ...mehr

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails. ...mehr

Erweiterte Vertretung

Mit diesem Modell wird die Zusammenarbeit mit anderen ÄrztInnen auf Basis eines freien Dienstvertrages ermöglicht. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2020

Im Sommer 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Was änderte sich bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer?

Illustration

Aufgrund der Corona-Krise wurden auch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer einige Änderungen vorgenommen, wie zum Beispiel:

  • Die Umsatzsteuer für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, wird auf 0 % reduziert.
  • Wird im Zuge der Pensionierung der Betrieb aufgegeben und dafür die steuerliche Halbsatzbegünstigung in Anspruch genommen und/oder die Nicht-Erfassung von stillen Reserven bezüglich des Hauptwohnsitzes beantragt, so ist es für diese Begünstigungen unter anderem erforderlich, die Erwerbstätigkeit einzustellen. Für pensionierte Ärzte, die während der COVID-Krisensituation erneut tätig werden, kommt es zu keinem Verlust des Hälftesteuersatzes und nicht zur steuerlichen Erfassung der stillen Reserven des Hauptwohnsitzes.
  • Bestimmte Zuwendungen zur Bewältigung der COVID-Krisensituation sind von der Einkommensteuer befreit. Dies betrifft Zuwendungen aus dem Krisenbewältigungsfonds, aus dem Härtefallfonds und aus dem Corona-Krisenfonds sowie vergleichbare Zuwendungen der Länder, Gemeinden und gesetzlichen Interessensvertretungen.
  • Das Pendlerpauschale wird auch bei COVID-19-Kurzarbeit, vorübergehender Telearbeit und Dienstverhinderung weiter gewährt. Ebenso sollen Zulagen und Zuschläge, die im laufenden Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise weitergezahlt wird, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.
  • Bonus und Zulagen bis zu € 3.000,00, die 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK