Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält eine Grenzgängerregelung, die vorsieht, dass Grenzgänger ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegen, auch wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird diese Grenzgängerregelung mit 1.1.2024 wesentlich geändert. Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Als steuerrechtliche Grenzgänger gelten Personen, die im Grenzgebiet eines Staates ihren Wohnsitz und in einem anderen Staat, ebenfalls in der Nähe der Grenze, ihren Arbeitsort haben und dort eine unselbständige Tätigkeit ausüben.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält eine derartige Grenzgängerregelung, welche vorsieht, dass Grenzgänger ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegen, auch wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird diese Grenzgängerregelung mit 1.1.2024 wesentlich geändert.

  • Grenzgänger müssen ihre unselbständige Tätigkeit nunmehr bloß „üblicherweise in der Nähe der Grenze“ ausüben, womit das Erfordernis einer täglichen Rückkehr entfällt.
  • Damit gelten künftig im Homeoffice ausgeübte Arbeitstage nicht mehr als schädliche Tage im Hinblick auf den Grenzgängerstatus.
  • Als „grenznah“ gelten nun Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 30 km diesseits und jenseits der Grenze liegt.
  • Künftig sollen jene Gemeinden namentlich veröffentlicht werden, welche sich in der entsprechenden Grenzzone befinden.
  • Der Anwendungsbereich der Grenzgängerregelung wurde auch auf Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst ausgeweitet.

Aktuellste Ausgaben

Oktober 2024

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Am 1.1.2025 tritt das neue Telearbeitsgesetz in Kraft und löst damit die aktuellen Bestimmungen zum Homeoffice ab. Einen Überblick, was sich im Hinblick auf Coworking-Spaces und die Unfallversicherung ändert, sehen Sie jetzt in Steuernews-TV.

September 2024

Wie soll die „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ Betriebsübergaben erleichtern?

Betriebsübergaben sollen mit dem Grace-Period Gesetz erleichtert werden. Eckpunkte der neuen Regelungen zur „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ in der BAO erfahren Sie in Steuernews-TV.

August 2024

Wie wurde die Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung erhöht?

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung wurden angehoben. Wer ist begünstigt und wann liegt Abgabenfreiheit vor? Mehr in Steuernews-TV.

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK