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Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Es gibt Neues beim Investitionsfreibetrag: Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung des Investitionsfreibetrages wurden zwei Verordnungen erlassen: Die Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung. Alle wesentlichen Informationen hierzu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Was gibt es Neues beim Investitionsfreibetrag?

Ergänzend zur gesetzlichen Regelung des Investitionsfreibetrages (IFB) wurden zwei Verordnungen erlassen: Die Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung.

Die Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung sieht im Allgemeinen vor, dass abweichend vom gesetzlichen Investitionsfreibetrag von 10 % der Investitionsfreibetrag im Bereich der Ökologisierung sogar 15 % beträgt. Die Verordnung nimmt eine ausdrückliche und abschließende Aufzählung jener Wirtschaftsgüter vor, die dem begünstigten 15%igen Investitionsfreibetrag zugänglich sind, wie zum Beispiel emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sowie E-Ladestationen.

Vom Investitionsfreibetrag sind bestimmte Wirtschaftsgüter ausgenommen. Eine dieser Ausnahmen betrifft die Anschaffung oder Herstellung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Diese Anlagen wurden nun in der sogenannten Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung taxativ aufgezählt.

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