Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind. Welche Aufwendungen als digitale Arbeitsmittel zu qualifizieren sind und wie man sie steuerlich geltend machen kann, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden. Unter Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten zu verstehen, sondern alle Hilfsmittel, die zur Erbringung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit erforderlich sind.
Als digitale Arbeitsmittel sind alle Aufwendungen zu qualifizieren, die mit digitaler Datenverarbeitung im unmittelbaren Zusammenhang stehen (z. B. Computer, Bildschirme, Tastaturen, Drucker, Mobiltelefone sowie die erforderlichen Datenanbindungen).
Die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel zur Verwendung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes sind um ein Homeoffice-Pauschale (und allfällige entsprechende Differenzwerbungskosten) zu kürzen.
Die Ausgaben für digitale Werbungskosten sind in einem eigenen Feld in der Steuererklärung zu erfassen. Die Kürzung um das Homeoffice-Pauschale erfolgt seitens der Finanz automatisch.
Welche Aufwendungen sind als digitale Arbeitsmittel zu qualifizieren und wie kann man sie steuerlich geltend machen? Das erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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