Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Kommt eine Steuerreform 2020?

Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen. ...mehr

Wie ändert sich der Umsatzsteuersatz für elektronische Druckwerke?

Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu weitere Details aus. ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2020: Neue Digitalsteuer und Änderungen in der Umsatzsteuer

Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor. ...mehr

Muss man einen Dienstvertrag schriftlich abschließen?

Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse grundsätzlich keinen Zwang zum Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages vor. ...mehr

Wie kann man Einkommensteuer-Vorauszahlungen per Lastschriftmandat bezahlen?

Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die es per 1.7.2019 ermöglicht, seine Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten. ...mehr

Tipps zur digitalen Zusammenarbeit

Mittlerweile ist es in vielen Betrieben üblich, dass die Mitarbeiter mit Kollegen in anderen Städten oder anderen Büros zusammenarbeiten müssen. ...mehr

Kommt eine Steuerreform 2020?

Illustration

Die beiden ehemaligen Regierungsparteien haben einen Antrag im Nationalrat eingebracht, mit dem doch noch wesentliche Teile der geplanten Steuerreform 2020 bis zur Wahl Ende September beschlossen werden sollen.

Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen:

Für Kleinunternehmer (Umsatz bis € 35.000,00) soll in der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung geschaffen werden. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden. Die Erklärung zur Berücksichtigung von Pendlerpauschale sowie Familienbonus Plus und Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag soll künftig auch elektronisch beim Arbeitgeber abgegeben werden können.

Für den Verkehrsabsetzbetrag von Arbeitnehmern soll es einen Zuschlag von € 300,00 geben, wenn das Einkommen € 15.500,00 im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Zuschlag schleift sich zwischen einem Einkommen von € 15.500,00 und € 21.500,00 auf Null ein. Auch soll eine um bis zu € 300,00 höhere SV-Rückerstattung möglich sein (Deckelung von maximal 50 % von bestimmten Werbungskosten und der berechneten Einkommensteuer unter Null wie bisher). Der Pensionistenabsetzbetrag und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag sollen um € 200,00 erhöht werden und künftig € 600,00 bzw. € 964,00 betragen. Pensionisten sollen – statt bisher € 110,00 – künftig maximal € 300,00 SV-Rückerstattung erhalten, gedeckelt mit der berechneten Einkommensteuer unter Null sowie mit maximal 75 % bestimmter Werbungskosten.

Der Krankenversicherungsbeitrag, den Selbständige und Bauern selbst zu leisten haben, soll ab 2020 von 7,65 % auf 6,8 % gesenkt werden.

In der Umsatzsteuer sollen Reihengeschäfte, die Zuordnung der bewegten Lieferung und das grenzüberschreitende Konsignationslager einheitlich normiert werden. Elektronische Publikationen sollen einem Steuersatz von 10 % unterliegen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sollen die Mitteilung der UID vom Kunden an dessen Lieferanten und die Abgabe der ZM durch den Lieferanten eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung sein. Die Umsatzgrenze für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern in der Umsatzsteuer soll von € 30.000,00 auf € 35.000,00 angehoben werden.

Im Körperschaftsteuergesetz sollen unter anderem das Abzugsverbot für bestimmte Zinsen und Lizenzgebühren nicht zur Anwendung kommen, wenn eine ausreichende Besteuerung der Zinsen und Lizenzgebühren aufgrund der Hinzurechnungsbesteuerung sichergestellt ist. Auf Grund einer geänderten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken sollen auch weitere Regelungen zu hybriden Gestaltungen normiert werden.

Bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wurde das Verfahren zur Feststellung des C02/km-Wertes umgestellt. Dadurch erhöhen sich die festgestellten C02-Emissionswerte. Die bestehende NoVA-Formel soll nun annäherungsweise an die neuen C02-Emissionswerte angepasst werden. Auch für Krafträder soll die NoVA künftig auf Basis der C02-Emissionswerte erhoben werden. Die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer und die motorbezogene Versicherungssteuer sollen umgestaltet werden. Zudem werden hier Änderungen im Bereich der Befreiung für Menschen mit Behinderung vorgenommen.

Der Antrag war bei Drucklegung des Artikels im Nationalrat noch nicht beschlossen. Die weitere Gesetzwerdung bleibt also abzuwarten.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: Pixelbliss - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK