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Steuernews für Klienten

Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00

Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. ...mehr

Neu: UID-Nummer auch bei Inlandserwerben überprüfen?

Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen. ...mehr

Was muss in einer Rechnung stehen?

Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. ...mehr

Dürfen neben einem Berufsausgabenpauschale noch andere Werbungskosten angesetzt werden?

Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen ...mehr

Ist eine Versteigerung für einen guten Zweck steuerlich gesehen eine Spende?

Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt. ...mehr

Recht auf Vorsteuerabzug trotz Einlösen eines Gutscheins?

Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung von Gutscheinen diskutiert. ...mehr

Warum sollte eine Homepage regelmäßig erneuert werden?

Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich. ...mehr

Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00

Illustration

Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. Bisher lag sie bei € 600,00 monatlich.

Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1. März ein Höchstbetrag von € 360,00 monatlich anzusetzen. Die Höchstgrenze für den halben Sachbezug war bisher € 300,00.

Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die

  • Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch
  • die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer

um einen Sachbezug erhöht.

Die Bewertung für die Lohnsteuer ist auch maßgeblich für die Sozialversicherung. Die Erhöhung gilt daher sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge.

In Kraft treten der neuen Regelung

Die geänderte Verordnung ist anzuwenden

  • bei Veranlagung: erstmals für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
  • Einkommensteuer (Lohnsteuer) Abzug: erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
  • Stand: 24. Februar 2014

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

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