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Steuernews für Klienten

Was ändert sich bei Entgeltfortzahlungen?

Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen beschlossen, um die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter an jene der Angestellten anzugleichen. ...mehr

Wie sind Leistungen von Schulen und ähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit?

Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch Bestimmungen einer zwingend anzuwendenden EU-Verordnung. ...mehr

Was versteht man unter Entstrickungsbesteuerung?

Die Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland und vom Ausland nach Österreich der Abgrenzung der Besteuerungshoheit Österreichs dienen. ...mehr

Wie kann ein Dienstleistungsscheck verwendet werden?

Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen. ...mehr

Wie werden Internatskosten für Lehrlinge refundiert?

Der Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle refundiert. ...mehr

Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos BEIM Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?

Laut Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz üblicherweise verbunden sind. ...mehr

Was bedeutet Target Costing?

Target Costing ist insbesondere für Unternehmen eine gute Entscheidungshilfe, die sich in Qualität und Service vom Mitbewerb unterscheiden wollen. ...mehr

Was ändert sich bei Entgeltfortzahlungen?

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Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen beschlossen, um die arbeitsrechtliche Stellung der Arbeiter an jene der Angestellten anzugleichen. Hier ein Überblick über die wesentlichsten Maßnahmen bei Entgeltfortzahlungen:

Ist ein Arbeiter wegen Krankheit oder Unfall vom Dienst verhindert, so hat sein Arbeitgeber dennoch seinen Lohn für eine bestimmte Zeit weiterhin zu bezahlen (Entgeltfortzahlung). Wie lange das volle Entgelt zu bezahlen ist, richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses (DV):

  • weniger als ein Jahr DV: sechs Wochen
  • ab einem Jahr DV: acht Wochen (neu, bisher erst nach fünf Jahren DV)
  • ab 15 Jahre DV: zehn Wochen
  • ab 25 Jahre DV: zwölf Wochen

Wie bisher besteht für weitere vier Wochen die Verpflichtung des Dienstgebers, das halbe Entgelt fortzuzahlen.

Wird der Arbeitnehmer wieder krank, so gilt nun auch für Angestellte, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres nur insoweit besteht, als die oben genannte Dauer insgesamt noch nicht erschöpft ist. Ein eigener Anspruch von jedenfalls acht Wochen (bzw. zehn Wochen bei 15 Jahren DV) wird durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit begründet.

Die Änderungen treten mit 1.7.2018 in Kraft und sind anzuwenden, wenn das Arbeitsjahr nach dem 30.6.2018 beginnt. Abweichende günstigere Regelungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung für Angestellte bleiben in der Regel aber aufrecht.

Auch geändert wurden die Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung bei

  • einvernehmlich aufgelösten Dienstverhältnissen
  • Lehrlingen: Erhöhung der Entgeltfortzahlung von vier auf acht Wochen. Weitere vier (statt bisher zwei) Wochen ist die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld zu bezahlen.
  • Dienstverhinderungen aus wichtigen persönlichen Gründen der Arbeiter

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Nuvola - Fotolia.com

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