Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich

Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist. ...mehr

Coronavirus: Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmer sicherzustellen, wurde der Corona-Hilfsfonds eingerichtet, aus dem rasch finanzielle Unterstützungen zur Beseitigung akuter Liquiditätsengpässen bereitgestellt werden sollen. ...mehr

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr

Coronavirus: Welche Soforthilfen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?

Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die Österreichische Kontrollbank, die Austria Wirtschaftsservice GmbH oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH wurden mit Verordnung vom 08.04.2020 geregelt. ...mehr

Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)

Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen. ...mehr

Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. ...mehr

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?

Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. ...mehr

Coronavirus: Welche Unterstützungen erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt. ...mehr

Corona-Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). ...mehr

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. ...mehr

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor. ...mehr

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden . ...mehr

Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. ...mehr

Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an. ...mehr

Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage. ...mehr

Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. ...mehr

Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). ...mehr

SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). ...mehr

Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Was ist ein Kontrollsechstel und warum ist es für die Lohnverrechnung wichtig?

Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen, die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird. ...mehr

Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?

Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. ...mehr

Registrierkassenpflicht: Übergangsregelung für Einzelhandel und Märkte verlängert

Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert. ...mehr

Bereiten Sie sich auf Preisverhandlungen gut vor!

Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben. ...mehr

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Illustration

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. Um die Liquidität dieser Unternehmer trotz Auftragsausfällen und Umsatzeinbußen sicherzustellen, wurde ein mit zwei Milliarden Euro dotierter Härtefallfonds eingerichtet.

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Wann wird gefördert?

Die Förderung mit laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds setzt eine signifikante wirtschaftliche Bedrohung durch die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus voraus. Eine solche ist gegeben, wenn

  • die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können,
  • der Betrieb des Unternehmers im Betrachtungszeitraum zumindest überwiegend von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot betroffen ist oder
  • der Umsatz im Vergleich zum jeweiligen Betrachtungszeitraum des Vorjahres um mindestens 50 % eingebrochen ist.

Wer wird gefördert?

Laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können von

  • Ein-Personen-Unternehmern,
  • Neuen Selbstständigen (z.B. Trainern, Künstlern),
  • Freien Dienstnehmern,
  • Angehörigen der freien Berufe (z.B. Ärzten),
  • Kleinstunternehmern, die Arbeitnehmer im Ausmaß von weniger als zehn Vollzeitäquivalenten beschäftigen und eine Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt, und
  • Erwerbstätigen Gesellschaftern, die nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind,

beantragt werden.

Der umfangreiche Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen ist in den Förderrichtlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ausführlich geregelt und kann unter der Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html tagesaktuell abgerufen werden.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt und betragen

  • 80 % des entgangenen Nettoeinkommens aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bei Unternehmensgründung bis zum 31.12.2019,
  • 90 % des entgangenen Nettoeinkommens aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bei Unternehmensgründung bis zum 31.12.2019 und einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen aus der unternehmerischen Tätigkeit von weniger als 966,65 EUR im Vergleichsjahr,
  • pauschal EUR 500,- wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt und das Unternehmen zwischen 01.01.2018 und 15.03.2020 gegründet wurde,

mindestens aber EUR 500,- und höchstens EUR 2.000,- monatlich für bis zu drei Monate. Das verbliebene monatliche Nettoeinkommen einschließlich allfälliger Nebeneinkünfte ist dabei von der Fördersumme in Abzug zu bringen.

Auch bereits erhaltene Soforthilfen aus dem Härtefallfonds („Phase 1“) werden auf die laufenden Unterstützungsleistungen angerechnet.

Die tatsächliche Höhe der laufenden Unterstützungsleistung wird auf Basis des entgangenen Nettoeinkommens während einmonatiger Betrachtungszeiträume berechnet, die jeweils am 16. eines Monats beginnen und am 15. des Folgemonats enden. Der erste mögliche Betrachtungszeitraum läuft von 16.03.2020 bis 15.04.2020, der letzte mögliche Betrachtungszeitraum von 16.08.2020 bis 15.09.2020. Die laufenden Unterstützungsleistungen können für drei beliebige Betrachtungszeiträume, die nicht aufeinander folgen müssen, beantragt werden.

Wie können laufende Unterstützungsleistungen beantragt werden?

Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben.

Anträge für den ersten Betrachtungszeitraum (16.03.2020 bis 15.04.2020) können ab dem 20.04.2020 elektronisch über die Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html gestellt werden. Die laufenden Unterstützungsleistungen für die folgenden Betrachtungszeiträume müssen später jeweils gesondert beantragt werden.

Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können bis spätestens 31.12.2020 beantragt werden.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 24.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.

Stand: 17. April 2020

Bild: goldbany - Fotolia.com

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