Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Was ist die Schnupperlehre?

Welchen Beitragspflichten unterliegt die Schnupperlehre? ...mehr

Betriebsausgaben: Wie ist die neue pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets geregelt?

Erleichterte Absetzbarkeit von Öffi-Tickets auch für Selbständige ...mehr

Was bedeutet die Aufhebung der Indexierung von Familienbeihilfe und Steuerabsetzbeträgen?

Wie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt? ...mehr

Wie sich Unternehmen bei potenziellen neuen Mitarbeitern bewerben können

Neue Wege im Recruiting auf Grund des Fachkräftemangels ...mehr

Was ist die Schnupperlehre?

Illustration

Unter der Schnupperlehre versteht man berufspraktische Tage und individuelle Berufsorientierungstage, welche Schülerinnen oder Schülern die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag bei potenziellen künftigen Arbeitgebern zu erfahren. Da im Rahmen der Schnupperlehre keine Arbeitsleistung geschuldet wird und dementsprechend keine Beitragspflichten ausgelöst werden, ist diese gegenüber anderen Tätigkeiten, wie Pflichtpraktika oder der Ferialarbeit, abzugrenzen. Charakteristische Merkmale der Schnupperlehre sind:

  • Es handelt sich um aktive Schülerinnen oder Schüler im oder nach dem 8. Schuljahr.
  • Es liegt kein Dienstverhältnis in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt vor.
  • Die Tätigkeit erfolgt unentgeltlich und die Schülerin oder der Schüler erhält vom Betrieb weder ein Taschengeld noch Sachbezüge.
  • Eine individuelle Berufsorientierung während der Unterrichtszeit ist an höchstens fünf Tagen pro Unterrichtsjahr für Schülerinnen oder Schüler ab der 8. Schulstufe möglich.
  • Die individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen oder Schüler im oder nach dem 8. Schuljahr möglich und überschreitet nicht die Dauer von 15 Tagen pro Unternehmen und Kalenderjahr.
  • Die Initiative zur Absolvierung geht jeweils von der Schülerin, dem Schüler oder den jeweiligen Erziehungsberechtigten aus.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen der Schnupperlehre explizit zustimmen.
  • Die Schülerin oder der Schüler wurde auf alle relevanten Rechtsvorschriften hingewiesen.

Abwicklung in der Sozialversicherung

Es muss keine Anmeldung bei der Sozialversicherung vorgenommen werden. Die Schülerin bzw. der Schüler unterliegt während der Schnupperlehre der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen oder Schüler.

Abwicklung im Steuerrecht

Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Tätigkeit ergibt sich keine Lohnsteuerpflicht.

Abwicklung im Arbeitsrecht

Im Rahmen der Schnupperlehre besteht weder Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag, noch gebührt Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen nicht an.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: auremar - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK