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Steuernews für Klienten

Wie können Arbeitnehmer schon ab Jänner 2019 den Familienbonus Plus nutzen?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Lohn- bzw. Einkommensteuer und soll Familien steuerlich entlasten. ...mehr

Wie vermeide ich Steuerfallen bei Weihnachtsgeschenken?

Damit die Freude über Weihnachtsgeschenke allseits ungetrübt bleibt, informieren wir Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst steuerschonend beschenken können. ...mehr

Können nichtbuchführende Gewerbetreibende ihren Gewinn auch pauschal ermitteln?

Das Einkommensteuergesetz kennt unterschiedliche Möglichkeiten, den Gewinn oder die Betriebsausgaben auch pauschal zu ermitteln. ...mehr

Anpassung von Absetzbeträgen 2019

Der Finanzminister hat nun in einer aktuellen Verordnung auf Basis der Daten des statistischen Amtes der EU festgelegt, welcher Anpassungsfaktor für welches Land zur Anwendung kommt. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. ...mehr

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. ...mehr

Achtung: Keine Mindestangaben-Anmeldung von Dienstnehmern mehr ab 1.1.2019!

Wie berichtet ändert sich ab 2019 die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung. ...mehr

Was ist eine disruptive Innovation?

Wenn ein bereits erfolgreiches Produkt oder eine erfolgreiche Dienstleistung ersetzt oder vollständig vom Markt verdrängt wird oder die Spielregeln am Markt komplett geändert werden, so spricht man von einer disruptiven Technologie oder einer disruptiven Innovation. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019

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Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 (wie in 2018) ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2018

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

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