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Steuernews für Klienten

Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?

Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert. ...mehr

Was bedeutet die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ab 1.1.2020 für Unternehmer?

Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). ...mehr

Benötigt man bei Vermietung einer Ferienwohnung eine Gewerbeberechtigung?

Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. ...mehr

Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus

Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen. ...mehr

Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu. ...mehr

Ab 1.1.2020: Elektronische Zustellung für Unternehmer wird Pflicht

Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt. ...mehr

Arbeitnehmertipp: Investitionen in Arbeitsmittel bis Jahresende prüfen

Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen. ...mehr

Achten Sie auf die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern!

Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll. ...mehr

Steuerbefreiung für bestimmte Aushilfen läuft per 31.12.2019 aus

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Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen. Hier galt es eine Reihe von Voraussetzungen einzuhalten und gut zu dokumentieren. So durfte unter anderem der Dienstnehmer nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr als steuerbefreite Aushilfskraft tätig sein oder auch der Arbeitgeber durfte an maximal 18 Tagen im Kalenderjahr solche Aushilfskräfte beschäftigen. Diese steuerliche Begünstigung läuft nun per 31.12.2019 aus.

Für die Sozialversicherung bleiben die entsprechenden Regelungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz noch bis Ende 2020 relevant.

Stand: 26. November 2019

Bild: goldbany - Fotolia.com

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