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Steuernews für Klienten

Sparpaket

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012. ...mehr

Kassenrichtlinie 2012

Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien? ...mehr

Betriebsausgabenpauschalierung

Pauschalierung auch im ersten Unternehmensjahr möglich. ...mehr

Senkung: Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen

Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt. ...mehr

Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012

Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten. ...mehr

Höhere Kosten bei der Eintragung ins Grundbuch

Im Zuge der Eintragung in das Grundbuch ist eine Grundbuch-Eintragungsgebühr zu entrichten. ...mehr

Kassenrichtlinie 2012

Illustration

In der neuen Kassenrichtlinie wird die aktuelle Gesetzeslage näher erklärt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und erläutert, welche Grundaufzeichnung zu führen sind. Weiters werden die unterschiedlichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.

Aufzeichnung von Geschäftsfällen

Die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Geschäftsfällen müssen eingehalten werden. Diese sind z.B:

  • Die Bücher müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sie nachvollziehen kann.
  • Die Eintragungen sollen zeitlich geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden.
  • Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Unterscheidung von Kassentypen

In der Richtlinie werden verschiedene Kassentypen unterschieden. Bei jedem Typ wird näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen. Neben den Kassentypen beschäftigt sich die Richtlinie auch kurz mit Taxametern. Eine Zertifizierung von bestimmten Kassentypen durch das Bundesministerium für Finanzen (BmF) ist nicht vorgesehen.

Dokumentation

Damit die Daten und Ausdrucke überprüft werden können, legt die Richtlinie Mindestangaben fest. Wie die Tageseinnahmen oder andere Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen, richtet sich wieder nach dem einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronische Unterlagen müssen zu jeder Zeit der Finanz zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden. Unabhängig von der Art des Kassentyps haben alle Unternehmer unter anderem aufzubewahren:

  • Berichte: alle erzeugten Berichte und Abfragen, die von abgabenrechtlicher Bedeutung sind, sollen aufbewahrt werden (z.B. Bedienerberichte, Stundenbericht)
  • Rechnungsdurchschriften aller Rechnungen über € 75,00

Maßnahmen umsetzen

Unternehmer, deren Kassen noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen erfüllen, sollen diese sobald wie möglich umsetzen. Jedenfalls bis Ende 2012 sollen alle Kassensysteme die Voraussetzungen erfüllen.

Die Richtlinie ist sehr umfassend. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin für genauere Informationen.

Stand: 12. Jänner 2012

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