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Steuernews für Klienten

Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal

Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal verschickt. ...mehr

20 % Gastgewerbepauschalierung?

Die neue Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung ist ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013 anzuwenden. ...mehr

Erfreuliche Änderungen für Pendler?

Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen. ...mehr

Steuerfreies Jobticket

NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket. ...mehr

Neues beim Eigenkapital der GmbH & Co KG

Vom AFRAC werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen. ...mehr

Einheitswerte realitätsfremd

Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt. ...mehr

Neues beim Eigenkapital der GmbH & Co KG

Illustration

Vom AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen.

Darstellung des Eigenkapitals bei einer GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG zählt zu den Personengesellschaften. Da ihr persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie den Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

Das AFRAC hat zum Ausweis und zur Darstellung des Eigenkapitals einer GmbH & Co KG in der Bilanz Stellung genommen. Die Erläuterungen wurden auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage erstellt.

In der Stellungnahme wird eine Gliederung für die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss empfohlen. Die zugehörigen Bilanzposten werden danach umfangreich erläutert.

Die Stellungnahme ist für alle GmbH & Co KGs anzuwenden für die nach dem UGB (Unternehmensgesetzbuch) Rechnungslegungspflicht besteht und gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen.

Stand: 10. Jänner 2013

Bild: cirquedesprit - Fotolia.com

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