Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?

Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. ...mehr

Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt. ...mehr

Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?

Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich vom Steuerpflichtigen zu schätzen. ...mehr

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht. ...mehr

Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Bei natürlichen Personen kann bei betrieblichen Einkünften ein Gewinnfreibetrag unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gewinnmindernd geltend gemacht werden. ...mehr

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). ...mehr

Was bedeutet Performance Management für Unternehmen?

Unter Performance Management wird Leistungsmanagement, also die Messung und Steuerung der Leistung eines Unternehmens verstanden. ...mehr

Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Illustration

Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen dazu:

Einkünfte in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, sollen einer Abzugsteuer in Höhe von 10 % unterliegen. Der Gesetzesentwurf führt taxativ auf, welche Infrastrukturbetreiber betroffen sind und was genau unter öffentlichem Interesse verstanden wird.

Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte (z. B. Grundstückseigentümer). Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Einkünfte (das Unternehmen, welches die Entschädigung bezahlt). Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und an sein Betriebsfinanzamt abzuführen.

Mit der Entrichtung der Abzugsteuer durch den Abzugsverpflichteten gilt grundsätzlich die Einkommensteuer in Bezug auf die entsprechenden Einkünfte als abgegolten. Auf Antrag ist auf diese Einkünfte aber der allgemeine Steuertarif anzuwenden (Regelbesteuerungsoption). Als Einkünfte werden dann entweder 33 % der Bemessungsgrundlage oder auf Antrag die tatsächliche und nachgewiesene Höhe der Einkünfte angesetzt.

Die neue Regelung soll für Zahlungen ab 2019 anwendbar sein. Allfällige Änderungen durch den weiteren Gesetzwerdungsprozess des Jahressteuergesetzes 2018 bleiben abzuwarten.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: chombosan - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK