Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Verlauf

Steuernews für Klienten

Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?

Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager. ...mehr

Wie wurde die Benutzung von Fahrrädern und E-Bikes durch Dienstnehmer steuerlich besser gestellt?

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen. ...mehr

Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?

Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen möglich. ...mehr

Für welche Fälle wird das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig sein?

Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert. ...mehr

Haftet der Arbeitgeber für das Pendlerpauschale?

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden. ...mehr

Dienstleistungen an ausländische Kunden: Wie gelingt der Nachweis der Unternehmereigenschaft?

Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen Fällen zu unterscheiden, ob es sich beim Empfänger um einen Unternehmer handelt oder nicht. ...mehr

Digitalisieren Sie Ihren Kundenkontakt!

Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits aber auch als Risiko für das eigene Geschäftsmodell wahrgenommen. ...mehr

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt. ...mehr

Corona-Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). ...mehr

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. ...mehr

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor. ...mehr

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden . ...mehr

Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. ...mehr

Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an. ...mehr

Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage. ...mehr

Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. ...mehr

Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). ...mehr

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Illustration

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.

Eine aws-Garantie ist grundsätzlich:

  • eine Garantie der Republik Österreich
  • zugunsten eines österreichischen Unternehmens
  • an die Bank
  • für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits
  • im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote
  • für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.

Eckpunkte:

  • gefördert werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien
  • an gesunde Unternehmen (keine Tourismusunternehmen -> eigene Förderung über ÖHT), die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist
  • die Garantielaufzeit beträgt maximal 5 Jahre
  • unterstützt werden bis zu 80 % eines Kredites von bis zu € 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
  • keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümer)

Ab sofort wird die aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht:

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
  • Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
  • Keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
  • Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.

Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen grundsätzlich ab sofort (Ausnahme Schnellverfahren) und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge.

HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 19.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen, weitere Voraussetzungen, Details, die entsprechende Garantierichtlinie und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.

Stand: 19. März 2020

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

Villacher Treuhand
Dr. Nehsl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

9500 Villach, Nikolaigasse 39
T +43 (0) 4242 27121-0 F +43 (0) 4242 27121-25 E
Datenschutz Datenschutzeinstellungen

Full Service aus einer Hand

Autor

by atikon

hCards

Logo von Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
Villacher Treuhand Dr. Nehsl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., work: Nikolaigasse 39, 9500 Villach, Österreich, work: +43 (0) 4242 27121-0, fax: +43 (0) 4242 27121-25

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20

OK