Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht? ...mehr
Bei bestimmten Auslandssachverhalten ist eine zusätzliche Meldung erforderlich. ...mehr
Versäumen Sie nicht diese Frist! ...mehr
Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist. ...mehr
Deutliche Anhebung in allen Bundesländern. ...mehr
Mitarbeitergespräch: Netto-Brutto-Jahreskosten Tabelle. ...mehr
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen. ...mehr
Auch bei KMUs bringt Controlling wichtige Informationen für das Management. ...mehr
Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen veröffentlicht. ...mehr
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 %.
Stand: 26. April 2023
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