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Steuernews für Klienten

Wie ist der neue persönliche Feiertag geregelt?

Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. ...mehr

Müssen Arbeitszeitaufzeichnungen der Arbeitnehmer geführt werden?

Arbeitgeber haben in der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. ...mehr

Können Vorsteuern auch pauschal ermittelt werden?

Unternehmer können die abziehbaren Vorsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen auch pauschal ermitteln. ...mehr

Kann die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?

Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. ...mehr

Kann für Wohnmobile ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu entscheiden, ob auch für ein Wohnmobil das gleiche Vorsteuerabzugsverbot gilt wie bei einem Pkw. ...mehr

Wie kommen Sie schneller zu Ihrem Geld?

Unternehmen gehen oft in Vorleistung für Ihre Kunden, indem erbrachte Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein Zahlungsziel eingeräumt wird. ...mehr

Welche Auswirkung hat das neue Testverfahren für den CO2/km-Wert von Pkws auf Sachbezug und NoVA?

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Ob für die Privatnutzung eines Pkws ein Sachbezug von 1,5 % oder 2 % anzusetzen ist, hängt vom maximalen CO2-Emissionswert eines Pkws im Jahr der Anschaffung (bei Gebrauchtwagen gilt das Jahr der Erstzulassung) ab. Auch die Berechnung der NoVA hängt von diesem Wert ab.

Das bisherige Verfahren zur Feststellung des CO2/km-Werts eines Pkws (NEFZ – Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde umgestellt auf ein neues, nämlich das WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dies soll realistischere Ergebnisse bezüglich CO2-Emissionen liefern.

Laut Finanzministerium gilt nun für 2019: Seit 1.9.2017 wird bei allen neu typisierten Pkws das Prüfverfahren WLTP angewendet. Dieser Wert kann auf den NEFZ-Wert zurückgerechnet werden. Für diese Fahrzeuge ist für Sachbezug und NoVA der korrelierende NEFZ-Wert zu verwenden. Für Fahrzeuge vor diesem Stichtag gilt der alte NEFZ-Wert. Seit 1.9.2018 sind auch alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Messmethode WLTP zu unterziehen. Auch für diese Fahrzeuge ist der korrelierende NEFZ-Wert zu verwenden. Der korrelierende NEFZ ist im Zulassungsschein bereits ausgewiesen. Ist im Zulassungsschein noch der ursprüngliche NEFZ-Wert ausgewiesen, so ist dieser für die Besteuerung heranzuziehen.

Ab 1.1.2020 gilt: Für die Berechnung der Sachbezugswerte und der NoVA sind voraussichtlich die neuen, nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten, CO2-Emissionen heranzuziehen.

Der CO2-Emissionswert kann dem Zulassungsschein entnommen werden bzw. bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen online abgefragt werden.

Stand: 28. März 2019

Bild: goldencow_images - stock.adobe.com

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